Bürgervereinigung, die mit dem Ziel gegründet wurde, Analysen im Bereich des Menschenrechtsschutzes und der Menschenrechtsförderung anzufertigen. Das „Komitee für Menschenrechte in der UdSSR“ (Komitet prav čeloveka w SSSR) entstand im November 1970 in Moskau und war nach der Initiativgruppe zur Verteidigung der Menschenrechte in der UdSSR (Iniciativnaja gruppa po zaščite prav čeloveka w SSSR) die zweite unabhängig tätige Organisation. Gründungsmitglieder waren Waleri Tschalidse, Andrei Sacharow und Andrei Twerdochlebow, später schlossen sich Igor Schafarewitsch und Grigori Podjapolski an. Als Experten beteiligten sich Alexander Jessenin-Wolpin, Boris Zukerman und in anonymer Form die Rechtsanwältin Sofia Kallistratowa.
Das Komitee traf sich wöchentlich in der Wohnung von Waleri Tschalidse und ab Ende 1972 bei Andrei Sacharow. Inoffizielles Presseorgan war die von Waleri Tschalidse herausgegebene Zeitung „Obščestvennye problemy“ (Gesellschaftsprobleme). Informationen über die Arbeit des Komitees wurden auch regelmäßig in der „Chronik der laufenden Ereignisse“ veröffentlicht. Das Komitee zeigte Mängel und Unzulänglichkeiten des sowjetischen Rechts sowie Widersprüche zu den internationalen Menschenrechtsvereinbarungen auf. Es analysierte das Recht auf Selbstverteidigung, die Rechte von als psychisch krank erklärten Personen, die Begriffe „politischer Häftling“ und „sozialer Parasit“ sowie die Rechtssituation zwangsumgesiedelter Völker. Die Publikationen bedienten sich eines wissenschaftlichen Stils und signalisierten die Bereitschaft für eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Staatsbehörden.
Das Komitee stellte innerhalb der Sowjetunion den ersten Versuch dar, ein unabhängiges Expertengremium zu schaffen. Außerdem war es die erste sowjetische Bürgervereinigung, die einen internationalen Status erhielt, da das Komitee 1971 Mitglied der „Internationalen Liga für Menschenrechte“ und des „Internationalen Menschenrechtsinstituts“ (René-Cassin-Institut) wurde.