Gerichtsprozess gegen die Beteiligten an einer versuchten Entführung eines sowjetischen Passagierflugzeuges, die im Dezember 1970 stattfand. Die Gruppe aus zwölf Personen – größtenteils Juden, denen die Ausreise verweigert worden war (Otkazniki) und zu der auch drei ehemalige politische Häftlinge gehörten – kaufte gemeinsam Flugscheine für einen Regionalflug. Einer der Entführer, der ehemaliger Pilot Mark Dymschitz, sollte im Verlauf der Entführung den Platz der Piloten des Flugzeuges einnehmen und das Flugzeug nach Schweden steuern. Am 15. Juni 1970 wurden alle noch vor Betreten des Flugzeugs verhaftet. Sie wurden wegen „Vaterlandsverrat, antisowjetischer Agitation und Propaganda“ sowie wegen der Beteiligung an der Planung eines „besonders gefährlichen Staatsverbrechens“ und des „Raubes von Staatseigentum von besonders großem Umfang“ (Flugzeug) angeklagt.
Eduard Kusnezow und Mark Dymschitz wurden zum Tode verurteilt, die anderen erhielten langjährige Haftstrafen. Der Prozess zog eine Welle von Protesten nach sich, woraufhin der Oberste Gerichtshof die Todesstrafe in 15 Jahre Lagerhaft abwandelte und auch die Haftstrafen der anderen abmilderte, wenn auch nur geringfügig. Der Prozess lenkte im besonderen Maße die Aufmerksamkeit der westlichen Öffentlichkeit sowohl auf das Schicksal von Sowjetbürgern als auch auf das von sowjetischen Juden, denen eine legale Ausreise von den Behörden verweigert wurde. Aus Sorge um seine internationale Reputation lockerte der Kreml daraufhin das Auswanderungsverbot deutlich, das seit den 20er Jahren in Kraft war. Die Zahl der genehmigten Ausreisen aus der UdSSR nahm – zunächst nur für Juden – deutlich zu und es begann die Dritte Welle der Auswanderung.