Prozess gegen den Literaten Andrei Sinjawski und den Dichter und Übersetzer Juli Daniel, die über mehrere Jahre unter den Synonymen „Abram Terz“ und „Nikolai Arschak“ ihre literarischen Arbeiten im Westen veröffentlicht hatten. Beide wurden im September 1965 verhaftet und wegen sogenannter „antisowjetischer Agitation und Propaganda“ angeklagt. In der sowjetischen Presse begann eine Hetzkampagne gegen sie. Im Februar 1966 verurteilt das Oberste Gericht der RSFSR Andrei Sinjawski zu sieben und Juli Daniel zu fünf Jahren Lagerhaft.
Im Verlauf des Untersuchungsverfahrens und während des Prozesses entstand eine Welle starker gesellschaftlicher Proteste sowohl innerhalb der Sowjetunion als auch im Ausland. Individuell und kollektiv verfasste Appelle an offizielle Stellen, in denen die Angeklagten verteidigt wurden, waren die ersten öffentlichen Proteste gegen politische Verfolgungen seit Jahrzehnten. Durch ihre Verbreitung im Samisdat und in westlichen Radiostationen erhielten sie die Relevanz öffentlicher Stellungnahmen. Am 5. Dezember 1965 fand auf dem Puschkin-Platz in Moskau die Glasnost-Kundgebung statt, auf der gefordert wurde, dass der Gerichtsprozess öffentlich stattfinden solle. Alexander Ginsburg erstellte eine Dokumentation des Verfahrens gegen Andrei Sinjawski und Juli Daniel, die 1967 im Westen unter dem Titel „Weißbuch“ (Belaja kniga) erschien.
Der Prozess war das erste Glied einer Kette von Ereignissen, die zur Vereinigung einzelner Gruppen und dissidentischer Milieus durch die Menschenrechtsfrage sowie zur Herausbildung einer sozialen Bewegung in der Sowjetunion führte, die für die Durchsetzung von Menschenrechten kämpfte.