Unter dem sogenannten Prozess der Wiedergeburt versteht man Maßnahmen der bulgarischen Machthaber zur nationalen Homogenisierung der Volksgruppen. Die Maßnahmen richteten sich insbesondere gegen die türkische Bevölkerung Bulgariens, die etwa zehn Prozent der Gesamtbevölkerung stellt und vor allem den südlichen und nordöstlichen Teil des Landes bewohnt. Der „Prozess der Wiedergeburt“ beschränkte sich nicht allein auf den Zwang zur Änderung türkischer Vor- und Familiennamen (sogar von bereits verstorbenen Menschen). Es wurden auch türkische Schulen und Moscheen geschlossen, muslimische Bestattungen und die Ausbildung muslimischer Geistlicher verboten. Anfang 1985 wurden türkischsprachige Rundfunksendungen und Zeitungsbeilagen abgeschafft.
Diese brutalen Maßnahmen führten zu erbittertem Widerstand der Bevölkerung, der auch Todesopfer forderte. Der erste Versuch einer Zwangsbulgarisierung fand 1964 in dem Dorf Ribnowo statt. 1971 folgten die Ortschaften Korniza und Bresniza. Dabei kamen zwei Menschen ums Leben, es gab 50 Verletzte, 500 Personen wurden in das Lager auf der Insel Belene deportiert. Ihren Höhepunkt erreichte die Aktion in den Jahren 1984/85, als insgesamt 814.000 bulgarische Türken zur Änderung ihrer Vor- und Familiennamen gezwungen wurden. Binnen weniger Monate zwang man mehr als eine halbe Million bulgarischer Bürger türkischer Abstammung zum Verlassen des Landes, 5.000 wurden im Lager Belene inhaftiert. Das Recht, türkische Vor- und Familiennamen zu führen sowie die türkische Sprache zu lernen, wurde am 29. Dezember 1989 wiederhergestellt. In den 90er Jahren kehrte ein Teil der vertriebenen Türken nach Bulgarien zurück.