Repressionsmittel ohne Rechtsgrundlage, das – ebenso wie die Zwangsumsiedlung – auch aus politischen Gründen in Ungarn angewendet wurde. Man konnte beispielsweise wegen sogenannter „asozialer Arbeitsverweigerung“ und Prostitution unter Polizeiaufsicht gestellt werden. Die Betroffenen durften sich nicht mehr an öffentlichen Orten aufhalten, ohne polizeiliche Genehmigung durften sie auch ihren Wohnort nicht verlassen. Sie hatten nach 22 Uhr Ausgangssperre und mussten die Nacht zu Hause verbringen. Bis zum Inkrafttreten der Wahlrechtsreform 1983 waren sie auch nicht wahlberechtigt. Aber auch die neue Wahlordnung erkannte ihnen das Wahlrecht nur theoretisch zu, denn Wahllokale galten als öffentliche Orte, an denen sich unter Polizeiaufsicht gestellte Personen nicht aufhalten durften. Gegen die Anordnung, eine Person unter Polizeiaufsicht zu stellen, gab es vor Gericht keine rechtliche Handhabe.
- Name des Begriffes: Polizeiaufsicht
- Beschreibungen des Begriffes:
Polizeiaufsicht