Name des Begriffes: Behörde für die Dokumentation und Untersuchung der Verbrechen des Kommunismus
Beschreibungen des Begriffes:

Behörde für die Dokumentation und Untersuchung der Verbrechen des Kommunismus

Die tschechische Behörde entstand am 1. Januar 1995 durch Zusammenlegung der dem Innenministerium unterstellten Behörde für die Dokumentation und Untersuchung der Tätigkeit der Staatssicherheit (Úřad pro dokumentaci a vyšetřování činnosti StB) und des der Staatsanwaltschaft beziehungsweise später dem Justizministerium zugeordneten Zentrums zur Dokumentation der Widerrechtlichkeit des kommunistischen Regimes (Středisko dokumentace protiprávnosti komunistického režimu). Seit 1. Januar 2002 ist die so geschaffene Behörde für die Dokumentation und Untersuchung der Verbrechen des Kommunismus (Úřad dokumentace a vyšetřování zločinů komunismu; ÚDV) der Ermittlungsabteilung der tschechischen Kriminalpolizei unterstellt. Durch diese institutionelle Anbindung obliegt ihr die Ermittlung und Verfolgung strafbarer Handlungen staatlicher Organe aus der Zeit der kommunistischen Herrschaft zwischen 1948 und 1989, die damals aus politischen Gründen strafrechtlich nicht geahndet wurden.

Die Anzahl der bisher Verurteilten ist nicht hoch, weil entweder keine schriftlichen Beweise zu erbringen sind, die Zeugen mittlerweile verstarben oder sich die Gerichtsprozesse sehr lange hinziehen. Die Behörde ist landesweit tätig, hat ihren Sitz in Prag und eine Außenstelle in Brünn (Brno). Neben der Strafverfolgung liegt ihre zweite Aufgabe darin, das im Kommunismus begangene Unrecht aufzuarbeiten und zu dokumentieren. Hierfür sammelt, beurteilt und publiziert sie Quellen, die Auskunft über die Verbrechen der kommunistischen Machthaber und ihrer Repressionsorgane geben. Seit 1999 nutzt die Behörde auch Dokumente aus der Zeit vom 1. Januar 1945 bis zur kommunistischen Machtübernahme im Februar 1948. Im Unterschied zum polnischen Institut für Nationales Gedenken (Instytut Pamięci Narodowej; *IPN), zum deutschen Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) und zum slowakischen Institut für Nationales Gedenken (Ústav pamäti národa; *ÚPN) wird die Arbeit der tschechischen Behörde dadurch begrenzt, dass sie über keine eigenen Archive mit Dokumenten aus der Zeit des kommunistischen Repressionsapparates verfügt.

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