13. Januar
Annahme eines Verfassungsgesetzes über die Grundlagen der gesellschaftlich-politischen Ordnung und über die föderalen Machtorgane. Damit wird das Selbstverwaltungssystem (Selbstverwaltung) festgeschrieben. Durch das Gesetz wird eine Kammer des Parlaments zum sogenannten Rat der Produzenten (Vijeće proizvođača) und stellt fortan eine Vertretung der Arbeiter und Angestellten und ihrer Familien dar. An die Stelle der traditionellen Regierung tritt der Föderale Exekutivrat (Savezno izvršno veće, SIV), als einer Art Exekutivkomitee des Parlaments. Geschaffen wird auch das Amt des Staatspräsidenten der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien (FVRJ), das fortan Tito ausübt.