Das Plenum des Zentralkomitees der Rumänischen Kommunistischen Partei diskutiert über die Verwaltungsgliederung des Landes: die Abschaffung der Ungarischen Autonomen Region und die Einführung von Verwaltungseinheiten ohne Berücksichtigung der ethnischen Struktur. Das Gesetz über die neue Verwaltungsgliederung Rumäniens wird am 9. Dezember 1967 von der Großen Nationalversammlung beschlossen.