6. November
Veröffentlichung einer Verfügung zur Regelung der ständigen Ausreise: Rumänische Bürger, die das Land verlassen wollen, müssen für ihre Ausbildung in harter Währung bezahlen, auf ihre Rentenansprüche verzichten, ihre Immobilien dem Staat überschreiben und die sich in ihrem Besitz befindlichen Kunstwerke zu ungünstigen Konditionen verkaufen. Die Verfügung nimmt insbesondere die deutsche und jüdische Minderheit ins Visier, deren Mitglieder in großer Zahl das Land verlassen. Inoffiziell zahlen die Regierungen West-Deutschlands und Israels dem rumänischen Staat Geld für die Möglichkeit zur Ausreise.