Januar
Ján Mlynárik publiziert unter dem Pseudonym „Danubius“ in der 57. Ausgabe der Exilzeitschrift „Svědectví“ den Aufsatz „Thesen zur Vertreibung der tschechoslowakischen Deutschen“ (Tézy o vysídlení československých Němců).
Ján Mlynárik publiziert unter dem Pseudonym „Danubius“ in der 57. Ausgabe der Exilzeitschrift „Svědectví“ den Aufsatz „Thesen zur Vertreibung der tschechoslowakischen Deutschen“ (Tézy o vysídlení československých Němců).
Als Ergebnis der Proteste eines Teils der ungarischen Intelligenz in der Südslowakei gegen die von der Regierung geplante Schulreform, durch die an Schulen der ungarischen Minderheiten verstärkt Unterricht auf Slowakisch stattfinden soll, gründet die ungarische Minderheit ein Komitee zur Verteidigung der ungarischen Minderheitenrechte in der Slowakei.
In Bratislava findet die „Fiktive Kulturwoche“ statt, die von Künstlern wie Ján Budaj aus den Kreisen der unabhängigen Kultur organisiert wird.
In Prag erscheint die erste Ausgabe der Zeitschrift „Informationen über die Charta 77“ als halböffentliches Bulletin der Bürgerrechtsbewegung Charta 77. Herausgeber ist Petr Uhl.
In Prag gründet sich das Komitee zur Verteidigung der zu Unrecht Verfolgten. Zu den 17 Gründungsmitgliedern gehören Václav Hável, Václav Benda, Petr Uhl, Jiří Dienstbier, Anna Šabatová und Gertruda Sekaninová-Čakrtová. Das Komitee will sich mit konkreten Fällen von Menschen- und Bürgerrechtsverletzungen befassen. Seinen ersten Bericht fasst das Komitee zum Fall Martin Šimsa aus Brünn ab, der den Wehrdienst verweigert hatte.
Vertreter der Charta 77 und des polnischen KOR (Komitee zur Verteidigung der Arbeiter) verabreden ein Treffen auf dem Wanderweg der Polnisch-Tschechoslowakischen Freundschaft im Riesengebirge, wo sie eine gemeinsame Erklärung verfassen. Später organisieren sie eine weitere Zusammenkunft in diesem Rahmen. Das dritte, für den 1. Oktober geplante Treffen wird von den tschechoslowakischen und polnischen Sicherheitsapparaten verhindert.
In Brünn kommt es zum Gerichtsprozess gegen eine Gruppe Jugendlicher, die sich für die Bürgerrechtsbewegung Charta 77 engagiert hatten. Sie hatten unter anderem unter Gleichaltrigen für eine vom Staat unabhängige Kultur geworben. Für das Organisieren von Konzerten und den Vertrieb von Samisdatliteratur werden Petr Cibulka, Libor Chloupek und Petr Pospíchal zu Haftstrafen von elf Monaten bis zu zwei Jahren verurteilt.