Albanien: Januar/Februar
Die meisten führenden Vertreter oppositioneller antikommunistischer Organisationen werden verhaftet. Neun von ihnen werden zum Tode verurteilt.
Die meisten führenden Vertreter oppositioneller antikommunistischer Organisationen werden verhaftet. Neun von ihnen werden zum Tode verurteilt.
Entthronung von König Zogu I. Die Nationalversammlung ruft die Albanische Volksrepublik aus.
Verabschiedung der Verfassung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien (FNRJ) nach stalinistischem Vorbild. Laut Verfassung haben die Teilrepubliken unter anderem das Recht auf Austritt aus der Föderation. In der Verfassung verankert werden die neue Sozialistische Republik Bosnien und Herzegowina, in Serbien entstehen die autonome Provinz Vojvodina sowie der Distrikt Kosovo-Metochien. Die eigentliche Macht bleibt jedoch in den Händen der unmittelbaren Führungsriege der Kommunistischen Partei Jugoslawiens. Neben Tito (Premierminister, Chef der Volksfront und Oberbefehlshaber der Streitkräfte) gehören dazu Aleksandar Ranković (zuständig für Sicherheitsfragen), Edvard Kardelj (Außenpolitik, Ideologie), Andrija Hebrang (Wirtschaft), Boris Kidrić (Planung) sowie Milovan Đilas (Propaganda)
Proklamation der Republik Ungarn.
Urteilsverkündung im Prozess gegen Geistliche, die der Kollaboration mit dem Besatzer angeklagt sind. Sechs Personen werden zum Tode verurteilt.
Der ehemalige Tschetnik-Führer Draža Mihailović wird gefasst. In einem Schauprozess wird er wegen Verrats und Kollaboration mit den Deutschen und den Italienern zum Tode verurteilt und im Juli 1946 erschossen.
Verabschiedung der Statuten der Albanischen Volksrepublik. Sie haben die Funktion einer Verfassung.
Die Demokratische Partei und ein Teil der politischen Vertretung der slowakischen Katholiken veröffentlichen eine Vereinbarung, auch bekannt als Aprilvertrag, in der sie beschließen, bei den nächsten Wahlen gemeinsam anzutreten. Die übrigen katholischen Politiker gründen die Freiheitspartei.
Bei den Wahlen zur gesetzesgebenden Nationalversammlung gewinnt mit 37,94 % die Kommunistische Partei der Tschechoslowakei (KSČ). In Böhmen und Mähren erhält sie 40,17 % der Stimmen, in der Slowakei kommt ihre Schwesterpartei, die Kommunistische Partei der Slowakei (KSS), auf 30,48 %. Bei den Wahlen zur slowakischen Nationalversammlung, dem Slowakischen Nationalrat, ist mit 62 % die Demokratische Partei Wahlsieger. Die konservativ-katholische Freiheitspartei erhält 3,7 % und die sozialdemokratische Partei der Arbeit 3,1 % der Stimmen.
Edvard Beneš wird erneut zum Präsidenten der Tschechoslowakei gewählt.
Beginn einer großen Säuberungswelle in den rumänischen Streitkräften. 7.600 von insgesamt 20.000 im aktiven Dienst tätigen Offizieren werden entlassen. Im August 1946 werden weitere 8.000 Offiziere in die Reserve versetzt.
Der Vorsitzende der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei (KSČ), Klement Gottwald, wird zum Ministerpräsidenten der Tschechoslowakei ernannt.
Unterzeichnung des Vertrags über Freundschaft und gegenseitige Hilfe zwischen Albanien und Jugoslawien.
Der sogenannte Dritte Prager Vertrag vom 28. Juni 1946 gehört zu einer Reihe von Verträgen, die die Beziehungen zwischen den slowakischen Landesorganen und den Bundesinstitutionen der Tschechoslowakei regeln und dabei schrittweise vom föderalen Staatssystem Abstand nehmen und die Kompetenz der Zentralorgane auf Kosten der slowakischen Eigenständigkeit stärken. Auf Grundlage dieses Vertrages wird der kommunistische Politiker Gustáv Husák am 13. August zum Vorsitzenden des „Beauftragtenausschusses“ für die Slowakei, der faktisch die slowakische Regierung ist, ernannt. Der Vorsitzende der Demokratischen Partei, Jozef Lettrich, wird Präsident des Slowakischen Nationalrates.
Eine bewaffnete Erhebung gegen die Kommunisten, der sogenannte Aufstand von Postribë, scheitert. Verstärkte Verfolgungsmaßnahmen gegen die Geistlichkeit.
Parlamentswahl mit gefälschten Ergebnissen. Nach offiziellen Angaben gewinnen die Kommunisten die Wahl mit 84 % der abgegebenen Stimmen.
Annahme des Gesetzes über die Nationalisierung von Unternehmen. Das Gesetz gilt sowohl auf föderaler Ebene als auch in den einzelnen Teilrepubliken.
Das Gesetz über Verbrechen gegen das Volk und den Staat tritt in Kraft. Jegliche feindliche Tätigkeit gegen die neue politische Ordnung und die staatlichen Machtorgane wird unter Strafe gestellt.