Erinnerungskultur in Polen
Obwohl in Polen jahrzehntelang alle Formen von Widerstand massiv unterdrückt und Gewaltexzesse wie das Verbrechen von Katyń, die Vernichtung der Angehörigen des bewaffneten Untergrunds oder die blutige Niederschlagung der Proteste, Streiks und Unruhen tabuisiert worden sind, war auch vor 1989 die inoffizielle Erinnerung an die begangenen Verbrechen in der Bevölkerung lebendig geblieben. Aus dem Untergrund heraus organisierten Studenten, Künstler und Vertreter der Solidarność Gedenkaktionen, um die Opfer der Verbrechen in Erinnerung zu halten. Bürgerinitiativen wie KARTA in Warschau befassten sich mit bisherigen Tabuthemen und stellten Öffentlichkeit für verschwiegene Verbrechen und die Opfer her. Nach dem Regimewechsel begann zwar eine historische Aufarbeitung und die Beschäftigung mit bisherigen „weißen Flecken“; zu einer echten, auch staatlicherseits getragenen Auseinandersetzung mit der kommunistischen Vergangenheit kam es jedoch erst 1997 unter der Mitte-Rechts-Regierung von Jerzy Buzek. So wurde am 18. Juni 1998 die kommunistische Herrschaft offiziell verurteilt und eine Wiedergutmachung des begangenen Unrechts versprochen. Dem Institut für Nationales Gedenken (IPN) mit Außenstellen in allen größeren Städten des Landes wurde die Aufgabe übertragen, Verbrechen gegen das polnische Volk zu ermitteln, eine Strafverfolgung zu ermöglichen sowie historische Forschungen und die Aufklärung der Öffentlichkeit zu betreiben.
Zwar waren in Polen bereits im Prozess der Entstalinisierung Tausende politische Gefangene im Rahmen einer Amnestie aus der Haft entlassen worden, eine strafrechtliche Rehabilitierung setzte jedoch erst seit 1988 ein. Gesetzlich verankert wurde dies mit dem Gesetz vom 23. Februar 1991 mit der Nichtigerklärung von Urteilen, die aufgrund von Widerstandsaktionen gegen die Besetzung Polens verhängt worden waren. Dies bezog sich aber vorerst nur auf bis 1956 gefällte Urteile. Spätere Urteile wurden im Zuge von Wiederaufnahmeverfahren „kassiert“. Erst mit der Gesetzesnovellierung 2007 erfolgte die Anwendung des Gesetzes auf den gesamten Zeitraum der kommunistischen Herrschaft von 1944 bis 1989. Mit der strafrechtlichen Rehabilitierung verbunden ist die Möglichkeit, Entschädigung zu erhalten und Verfolgungszeiten auf die Rente anrechnen zu lassen.
Während so Erleichterungen für die Opfer politischer Verfolgung erreicht werden sollten, verlief der Versuch, Täter auch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, weitgehend unbefriedigend. Nur wenige wurden überhaupt vor Gericht gestellt und kaum jemand verurteilt. Die Bilanz, die der damalige Präsident des IPN 2012 zog, war ernüchternd: Lediglich 152 Täter konnten verurteilt werden. Ebenfalls mit der Gründung des IPN 1999 erhielten Opfer und Betroffene, aber auch einstige Mitarbeiter und Unterstützer der Staatssicherheit die Möglichkeit, die über sie in der Behörde gesammelten Unterlagen einzusehen. Eine reguläre Überprüfung aller im öffentlichen Bereich Tätigen ist nicht vorgesehen.
Um an das geschehene Unrecht und die Verbrechen zu erinnern, sind in den vergangenen Jahren nicht nur verschiedene Erinnerungsstätten und Denkmäler errichtet worden, sondern es kamen auch zahlreiche Gedenktage für die Opfer der Diktatur hinzu, wie beispielsweise der 11. März als Gedenktag für den bewaffneten Widerstand gegen die sowjetischen Besatzer und die kommunistische Herrschaft. Am 13. April wird in Polen der Opfer von Katyń gedacht und der 28. Juni ist der Gedenktag für den Posener Aufstand. Am 23. August wird der Europäische Gedenktag an die Opfer von Stalinismus und Nazismus abgehalten, der 17. September, an dem das Land an die nach der sowjetischen Besetzung Ostpolens 1939 nach Sibirien Deportierten erinnert und am 13. Dezember gedenkt Polen der Ausrufung des Kriegsrechts und Unterdrückung der Solidarność-Bewegung.
Vgl.: Museen und Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktaturen, hrsg. v. Anna Kaminsky, erarbeitet v. Anna Kaminsky, Ruth Gleinig und Lena Ens, Dresden 2018, S. 241–242.