Antanas Terleckas wurde 1928 in dem heute zur Rajongemeinde Ignalina gehörenden Dorf Krivasalis in einer armen Bauernfamilie geboren. Bereits als Schüler des Progymnasiums wurde er verhaftet, als ihm im Juli 1945 die Mitgliedschaft in der Untergrundorganisation „Geležinis vilkas“ (Eiserner Wolf) vorgeworfen wurde. Während der Ermittlungen wurde er geschlagen und eingeschüchtert, erst nach zwei Monaten kam er frei. 1946 ging er nach Wilna, schloss hier 1948 die Schule ab und begann an der Universität Wilna ein Studium der Ökonomie. 1949 trat er dem Komsomol bei. Nach Abschluss seines Studiums 1954 arbeitete er in der litauischen Niederlassung der Staatsbank der UdSSR. 1956 begann er eine Doktoratsstudium und engagierte sich für litauischsprachige Landschulen in Weißrussland und Polen.
Heiligabend 1957 wurde Terleckas Wohnung von KGB-Mitarbeitern durchsucht. Er wurde verhaftet und gemeinsam mit Mitgliedern der illegalen Nationalfront im Zuge des Prozesses gegen die sogenannte „Gruppe der 11“ vor Gericht gestellt. Die meisten Angeklagten, darunter Stasys Stungurys, Albertas Žilinskas, Albertas Zvicevičius und Viktoras Petkus, kannten einander gar nicht, es gab keinerlei gemeinsame Aktivitäten, und es war nicht einmal klar, ob allen das von Stungurys verfasste Programm der Nationalfront bekannt war. Trotzdem wurde ihnen die versuchte Gründung einer Organisation sowie Mitgliederwerbung vorgeworfen. Die Gerichtsverhandlungen fanden im Zeitraum vom 9. bis 14. Juni 1958 statt. Das Oberste Gericht der Litauischen SSR verurteilte Terleckas nach Artikel 58, Paragraf 10 Absatz 1 und Artikel 58, Paragraf 11 Strafgesetzbuch der RSFSR zu 4 Jahren Freiheitsentzug. Er wurde im Lagerbezirk OserLag (Region Irkutsk) inhaftiert. Ende 1960 kam er frei und kehrte nach Wilna zurück, wo er als Dispatcher und später als Ökonom arbeitete.
1965–69 absolvierte Terleckas ein Zweitstudium in Geschichte an der Universität Wilna. Seine Diplomarbeit zur Geschichte Litauens unter russischer Herrschaft (1795–1915) wurde jedoch als „ideologisch schädlich“ eingestuft und während einer Wohnungsdurchsuchung (am 25. April 1969) eingezogen. 1967 erhielt er eine Vorladung vom KGB, der ihn der Verbreitung des Briefes von Alexander Solschenizyn zur Zensur beschuldigte. Am 23. Mai 1968 meldete er sich während einer literarischen Diskussion im Klub „Sigma“ zu Wort und warf den litauischen Kulturschaffenden mangelnden Respekt vor der historischen Wahrheit vor. Unmittelbarer Anlass der Diskussion war der populäre Film „Niemand wollte sterben“ (Niekas Nenorėjo mirti), in dem es um den Kampf gegen die litauische Partisanenbewegung in den Nachkriegsjahren geht. Terleckas sagte, der Film stelle die Bekämpfung der Widerstandsbewegung in Litauen als Bürgerkrieg dar und nicht als Kampf der Partisanen gegen die sowjetischen Machthaber. Er verfälsche somit die Geschichte. Unterstützt wurde Terleckas von #Viktoras Petkus. Nach der Diskussion wurde der Klub geschlossen und Terleckas und Petkus wurde mit Verhaftung gedroht.
Am 14. Januar 1972 wurde Terleckas verhört. Grund waren Materialien, die bei einer Wohnungsdurchsuchung bei Pjotr Jakir gefunden worden waren (man vermutete, Terleckas habe Jakir die Materialien aus Litauen übermittelt). Am 24. Mai 1973 wurde Terleckas verhaftet. Sein Prozess fand vom 19. bis 26. Dezember 1973 statt. Das Rajongemeindegericht Wilna verurteilte ihn nach Artikel 94, Paragraf 2 und Artikel 182 Strafgesetzbuch der Litauischen SSR zu einem Jahr Freiheitsentzug. Das Urteil erfolgte auf Grundlage einer fingierten Anklage wegen „Missbrauchs der Dienststellung“ (Terleckas war zu dieser Zeit Abteilungsleiter in einer Wilnaer Süßwarenfirma). Er wurde in einem Wilnaer Straflager für gewöhnliche Kriminelle inhaftiert und war auch nach seiner Entlassung behördlichen Schikanen ausgesetzt. Er fand zunächst eine Stelle als Feuerwehrmann, später als Verladearbeiter bei der Litauischen Filmgesellschaft.
Auch in den folgenden Jahren vertrat Terleckas seine Ansichten, dabei machte er mit seiner Kritik auch vor der Opposition keinen Halt: Am 4. August 1975 verbreitete er einen „Brief von 17 Intellektuellen“, in dem der „Chronik der Katholischen Kirche in Litauen“ ein allzu klerikales Herangehen an Fragen der gesellschaftlichen Entwicklung vorgeworfen wurde. Am 23. November 1975 wandte sich Terleckas in einem offenen Brief an KGB-Chef Juri Andropow. Darin legte er seinen Lebenslauf und seine politischen Ansichten dar und verurteilte Menschenrechtsverletzungen, Zwangsrussifizierung und Strafpsychiatrie. 1976 wurde der Text in den USA unter dem Titel „Respect my rights“ veröffentlicht. Ein Jahr später sandte er ein weiteres Schreiben nach Moskau, diesmal an den Vorsitzenden des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR Nikolai Podgorny. Die letzten Zeilen lauteten: „Unlängst hat der Stellvertreter Ihres Justizministeriums behauptet, in der UdSSR werde niemand seiner Ansichten wegen verfolgt. Sie habe die Möglichkeit, das zu beweisen, indem Sie den KGB anweisen, alle Schikanen, entwürdigenden Maßnahmen und die unablässige Hetze gegen mich einzustellen.“ Im Dezember 1975 versuchte Terleckas, sich Zutritt zu der in Wilna stattfindenden Gerichtsverhandlung gegen Sergei Kowaljow zu verschaffen. Dabei lernte er #Andrei Sacharow kennen, der ebenfalls zu dem Prozess angereist war. Anfang Januar 1976 unterzeichnete er auch eine Solidaritätserklärung für Kowaljow, die sogenannte „Erklärung der 178“.
1976–77 gab er gemeinsam mit Julius Sasnauskas, Kęstutis Jokubynas und anderen die Untergrundzeitschriften „Laisvės šauklys“ und später „Vytis“ heraus. Im Februar 1977 unterschrieb Terleckas einen Aufruf zur Solidarität mit Alexander Ginsburg. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung am 23. August 1977 stellten die Behörden eine Vielzahl unabhängiger Schriften sicher. Er selbst wurde verhaftet und vom KGB verhört, in Bezug auf die beschlagnahmte Literatur verweigerte er jedoch die Aussage.
Im Juni 1978 gründete Terleckas gemeinsam mit Vladas Šakalys und anderen die Untergrundorganisation Litauische Freiheitsliga und verweigerte während einer Gerichtsverhandlung gegen Viktoras Petkus im Juli 1978 die Aussage. Im Oktober 1978 verfasste er einen Aufsatz über das Verhältnis zwischen Juden und Litauern, in dem er sich hinter Tomas Venclovas Appell stellte, es sei notwendig, dass die Litauer ein Verantwortungsbewusstsein für den Holocaust entwickelten, der in der Zeitschrift „Aušra“ (Nummer 9) kritisiert worden war. Im Dezember 1978 unterstützte er das Dokument Nummer 69 der Moskauer Helsinki-Gruppe anlässlich des 30. Jahrestages der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN-Menschenrechtscharta vom 10. Dezember 1948). Im August 1979 verfasste er zusammen mit Julius Sasnauskas, Vytautas Bogušis und Vladas Šakalys eine Denkschrift anlässlich des 40. Jahrestages des Hitler-Stalin-Paktes: Der von der Litauischen Freiheitsliga verantwortete sogenannte Baltische Appell verurteilte das Abkommen nebst der geheimen Zusatzprotokolle.
Am 30. Oktober 1979 wurde Terleckas zum dritten Mal verhaftet. In dem gegen ihn und Julius Sasnauskas angestrengten Verfahren, gestanden beide Angeklagten eine Teilschuld ein. Am 19. September 1980 verurteilte das Oberste Gericht der Litauischen SSR Terleckas nach Artikel 68, Paragraf 1 Strafgesetzbuch der Litauischen SSR (entspricht Artikel 70, Paragraf 1 Strafgesetzbuch der RSFSR) zu 3 Jahren Lagerhaft und 5 Jahren Verbannung. Er wurde in den Permer Lagern inhaftiert. Auch hier nahm er an Widerstandsaktionen teil. Sein Verbannungsort befand sich an der Kolyma im Gebiet Magadan. 1986 wurde er begnadigt und kam frei. Zurück in Litauen engagierte er sich erneut in der Opposition und war Mitorganisator der Demonstration am 23. August 1987, dem Jahrestag der Unterzeichnung des Hitler-Stalin-Paktes, vor dem Adam-Mickiewicz-Denkmal in Wilna. 1989 war er Mitinitiator eines Aufrufs für den Abzug der sowjetischen Truppen aus Litauen, der von mehr als 1,5 Millionen Menschen unterzeichnet wurde.
Nach der Wiedererlangung der Unabhängigkeit Litauens wurde Terleckas Vorsitzender der seit 1987 wieder bestehenden Litauischen Freiheitsliga, die sich 1995 als Partei konstituierte. Mehrfach kandidierte er ohne Erfolg bei den Parlamentswahlen für den Seimas. Für seine Verdienste wurde Terleckas wiederholt ausgezeichnet, unter anderem 2012 mit dem Freiheitspreis Litauen (Laisvės premija).
Antanas Terleckas starb am 16. Februar 2023 im Alter von 96 Jahren.