Das zunehmende Interesse der Krimtataren an der eigenen Geschichte und Kultur, zeugte von einem wachsenden Nationalbewusstsein. Historische Fragestellungen waren für die jungen Krimtataren gleichbedeutend mit der Suche nach der eigenen Identität, für die älteren der Versuch, sich des Stigmas des „Verräters“ und „Feindes“, das ihrem Volk anhaftete, zu entledigen. Im September 1965 begannen die Aktivisten der Bewegung damit, die von den Krimtataren während der Deportation 1944 und an den Deportationsorten erlittenen Verluste aufzulisten. Umfragen während der Umsiedelungen und einige Jahre danach ergaben, dass 46,2 Prozent der Krimtataren ums Leben gekommen waren.
Zugleich setzten die Initiativgruppen ihre Petitionstätigkeit fort. Einer Statistik der Kanzlei des Präsidiums des Obersten Sowjets zufolge erreichten das ZK der KPdSU, den Ministerrat der UdSSR und das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR von 1965 bis Januar 1967 rund 53.000 Briefe und Telegramme von Krimtataren. Viele dieser Schreiben trugen Hunderte, manche sogar Tausende Unterschriften. Eine Petition an die Teilnehmer des XXIII. Parteitages der KPdSU (mitsamt einer Sammlung historischer Dokumente) hatten 120.000 Krimtataren aus allen Regionen des Landes unterzeichnet. Sie wurde dem ZK der KPdSU am 28. März 1966 übergeben.
1967 zeigte sich die Staatsmacht an einer Lösung des Konflikts interessiert. Hintergrund war die Sorge, im Kontext des 50. Jahrestages der Oktoberrevolution könne es zu größeren Protesten seitens der Krimtataren kommen. Die krimtatarische Bewegung war zu diesem Zeitpunkt schon gut organisiert. Ihre Forderungen waren in einigen wichtigen Dokumenten formuliert, in denen der Wunsch nach Rückkehr in die historische Heimat, nach Wiederherstellung einer eigenen Staatlichkeit sowie nach politischer und moralischer Rehabilitierung zum Ausdruck kam. Im Sommer 1967 kam es zu einem Treffen der politischen Führung der UdSSR mit Vertretern der Krimtataren (Treffen im Kreml am 21. Juli 1967). Bereits am 17. August desselben Jahres verabschiedete das Politbüro des ZK der KPdSU einen Beschluss, der eine „Verwurzelung der Krimtataren an ihren jetzigen Wohnorten“ postulierte. Eine Rückkehr auf die Krim hingegen hielt man für nicht geeignet. Das ZK der KP Usbekistans entfaltete in diesem Zusammenhang eine Reihe von Aktivitäten: An den Schulen wurde „für Kinder tatarischer Nationalität wunschgemäß muttersprachlicher Unterricht“ eingeführt. Am Pädagogischen Institut in Taschkent wurde eine Abteilung für tatarische Sprache gegründet, und die Anzahl der in tatarischer Sprache herausgegebenen Bücher wurde erhöht. Am 5. September 1967 wurde der Beschluss der Partei durch das Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR „Über die ehemals auf der Krim ansässigen Bürger tatarischer Nationalität“ bestätigt (Dekret von 1967). Unmittelbar danach veröffentlichte das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR den Beschluss Nr. 494, in dem es hieß: „Die Bürger tatarischer Nationalität […] und ihre Familien haben, wie andere Bürger der UdSSR auch, das Recht, in Übereinstimmung mit den geltenden Arbeits- und Meldebestimmungen auf dem gesamten Territorium der Sowjetunion ihren Wohnsitz zu nehmen.“ In Usbekistan wurde das Dekret von 1967 in Betrieben, in denen Krimtataren beschäftigt waren, auf offenen Parteiversammlungen „erläutert“. Unter anderem war die Rede davon, dass Personen, die um eine Rückkehr auf die Krim kämpften, mit Unterdrückungsmaßnahmen zu rechnen hätten.
Trotz der streitbaren These von der „Verwurzelung“ und der merkwürdigen ethnonymischen Beschreibung „ehemals auf der Krim ansässige Bürger tatarischer Nationalität“ betrachteten die Krimtataren das Dekret von 1967 als ein Dokument, das ihnen den Weg in die alte Heimat öffnen würde. Bereits Ende September 1967 kehrten rund 2.000 Tataren auf die Krim zurück, jedoch wurden ihnen keine Meldebescheinigungen ausgestellt. Bis Ende 1967 erreichte die obersten staatlichen Stellen eine wachsende Zahl von Briefen mit der dringenden Bitte, die Behörden auf der Krim anzuweisen, von melderechtlichen Hindernissen gegenüber den Rückkehrern abzusehen.
Ab dem Frühjahr 1968 entfaltete sich eine enge Zusammenarbeit der Krimtataren mit der Menschenrechtsbewegung der UdSSR. Auf einer Jubiläumsfeier für den Schriftsteller Alexei Kosterin rief Pjotr Grigorenko die Krimtataren auf, sich „nicht ins nationalistische Schneckenhaus zurückzuziehen“. Er empfahl ihnen, sich mit ihren Anliegen an die Weltöffentlichkeit und an internationale Organisationen zu wenden. Mit einer Großdemonstration wollte man das Recht der Krimtataren auf Rückkehr in ihre historische Heimat sowie die Wiederherstellung der ASSR Krim einfordern. Die Kundgebung am 21. April 1968 in Chirchiq, wurde von Polizei und Militär gewaltsam aufgelöst. Der folgende Gerichtsprozess gegen Teilnehmer des Protests wurde – ein Novum im Zusammenhang mit einer Verhandlung gegen Angehörige der krimtatarischen Bewegung – auch von den Moskauer Anwälten Sofia Kallistratowa, Leonid Popow, Juri Posdejew und Wladimir Romm begleitet. Mit den Ereignissen in Chirchiq hatten die Krimtataren die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit erlangt. Seit dieser Zeit waren Mustafa Dschemilew zufolge „die herausragendsten Vertreter der Menschenrechtsbewegung auch zu Aktivisten der krimtatarischen Bewegung geworden […]. Zugleich unterstützte die Bewegung der Krimtataren die demokratische sowie andere nationale und religiöse Bewegungen in deren Kampf gegen das totalitäre Regime als den gemeinsamen Feind.“
Auch in dem von Moskauer Menschenrechtsaktivisten verfassten Brief an das Präsidium des Beratungstreffens der kommunistischen und Arbeiterparteien in Budapest im Februar 1968 wurde das Rückkehrverbot für Krimtataren in ihre Heimat als eine der schwersten Bürgerrechtsverletzungen der UdSSR bezeichnet. In der zweiten Nummer der „Chronik der laufenden Ereignisse“ vom Juni 1968 erschien ein Appell des krimtatarischen Volkes an die internationale Gemeinschaft abgedruckt, in dem die Geschichte der Krimtataren sowie deren Kampf für nationale Belange dargestellt wurden. (Eine eigene Nummer der Chronik widmete sich 1974 der Deportation der Krimtataren anlässlich des 30. Jahrestages dieses Ereignisses.) Dem Engagement von Menschenrechtsgruppen wie der Initiativgruppe zur Verteidigung der Menschenrechte in der UdSSR (deren ersten Brief auch Mustafa Dschemilew unterzeichnete, der dann auch als Mitglied der Gruppe aktiv wurde) sowie Persönlichkeiten wie Pjotr Grigorenko, war es zu verdanken, dass die Anliegen der Krimtataren international ins Blickfeld rückten.
Anlässlich eines weiteren Jahrestages der Deportation von 1944 kamen am 17. Mai 1968 in Moskau 800 Vertreter der Krimtataren aus allen Regionen der UdSSR zusammen. Die meisten Teilnehmer, auch Frauen und Kriegsveteranen, wurden verhaftet, geschlagen, zum Bahnhof eskortiert und dort in die Züge gesetzt, die sie zurück an ihre Wohnorte brachten. Trotz behördlicher Unterdrückungsmaßnahmen fanden am 18. Mai in den von Krimtataren bewohnten Regionen Trauerprozessionen und Kundgebungen statt. In den Jahren 1968 bis 1970 standen Personen vor Gericht, die das Dekret von 1967 und das Agieren der Staatsmacht während der Ereignisse in Chirchiq und Moskau offen kritisiert hatten. Die Urteile ergingen wegen „der Verbreitung offensichtlich falscher, erfundener Inhalte, die die sowjetische Staats- und Gesellschaftsordnung verleumden“ (Artikel 190, Paragraf 1 Strafgesetzbuch der RSFSR) und wegen der „Verletzung der Gleichberechtigung der Völker und Rassen“ (Artikel 74 Strafgesetzbuchs der RSFSR). Das größte Echo löste 1969 der Taschkenter Prozess der Zehn aus. Die Prozessunterlagen wurden im Samisdat publiziert und dann im Westen in einem eigenen Band herausgegeben.
Trotz Ausweisungen und Verurteilungen wegen Verletzung der Meldevorschriften kehrten 1968 und 1969 rund 900 krimtatarische Familien wieder dauerhaft auf die Krim zurück. Dazu gehörten auch 250 Familien, die im Zuge einer organisierten Arbeitskräfteanwerbung auf die Halbinsel gekommen waren, mit der die Staatsmacht versuchte, einen unkontrollierten Zustrom von Rückkehrern zu verhindern. Die Anwerbeaktion begann im Frühjahr 1968 und war Ende 1969 faktisch abgeschlossen. Offiziell auf der Krim gemeldet wurden auch 600 Familien, die unabhängig von dieser organisierten Aktion auf die Krim zurückgekehrt waren.
1972 verabschiedete das ZK der KPdSU – und unmittelbar darauf auch das ZK der KP der Ukrainischen SSR – den Beschluss „Über einige Kategorien von Bürgern, die in der Vergangenheit von ihren Wohnorten in andere Regionen der UdSSR umgesiedelt wurden“. Auf dieser Grundlage formulierte die Parteibezirksleitung der Krim „die Notwendigkeit eines verstärkten Kampfes gegen Erscheinungen nationalistischer Verblendung sowie gegen die von einigen […] ‚Autonomisten‘ […] unternommenen Versuche, die Bürger bestimmter Nationalitäten zu massenhafter Rückkehr in die früher von ihnen bewohnten Regionen zu bewegen“. Die Führungen der Sicherheitsorgane und der Staatsanwaltschaft der Oblast Krim wurden angewiesen, „Maßnahmen zu ergreifen, um die rechtswidrigen und gegen die Gesellschaft gerichteten Aktivitäten, wie sie von bestimmten nationalistisch eingestellten Elementen entfaltet werden, rechtzeitig zu unterbinden“. Auf diese Weise wurden nicht nur die Aktivisten der Bewegung, sondern praktisch alle Krimtataren als „nationalistisch“ klassifiziert und fanden sich so automatisch in der Kategorie der „Abweichler“ wieder.
Phasen größeren Wohlwollens gegenüber den Krimtataren waren nur von kurzer Dauer und standen in direktem Zusammenhang mit politischen Ereignissen, wie den Jahrestagen der Oktoberrevolution, den Parteitagen der KPdSU, den Vereinbarungen der KSZE-Schlussakte von Helsinki (1975) oder den Arbeiten an der neuen Verfassung der UdSSR (1977). Entsprechende „feierliche“ Anlässe waren der Grund für eine vermehrte Ausstellung von Meldebescheinigungen. Auf diese Weise konnten bis Ende 1976 fast 10.000 Krimtataren auf die Krim zurückkehren.
Zugleich bemühten sich die Strafverfolgungsbehörden in den 70er Jahren verstärkt, die Nationalbewegung der Krimtataren zu untergraben. Repressionen und der erfolglose Versuch, auf die Krim zurückzukehren, hinterließen bei vielen Aktivisten das Gefühl eines vergeblichen Kampfes gegen den Staatsapparat, und viele von ihnen gaben ihr Engagement auf. Auch die „Verwurzelungspolitik“, um die man sich in Usbekistan bemühte, war erfolgreich. Dies geschah unter anderem mittels „sozialer Bestechung“ (ein von Ljudmila Alexejewa geprägter Begriff), wie dienstliche Versetzungen von Tataren und ihre Betrauung mit Partei- und Verwaltungsaufgaben oder die Aufhebung von Einschränkungen für Tataren im Bildungsbereich und die Öffnung von Fachrichtungen, die ihnen bislang verschlossen waren (Jura, Verwaltungswissenschaften und humanistische Fächer). Die Initiativgruppen führten ihre Petitionstätigkeit fort, wenngleich die Zahl der Schreiben an höchste Stellen wie auch die Zahl der gesammelten Unterschriften erheblich zurückging. Das letzte wichtige Dokument der Bewegung war 1977 die sogenannte Kassationserklärung. Darin wurde die Aufhebung sämtlicher, die Frage der Krimtataren betreffenden Rechtsakte der Jahre 1944–76 gefordert. Im September 1977 wurden nach fast einjähriger Unterbrechung die Zwangsaussiedlungen „eigenmächtiger Rückkehrer“ wieder aufgenommen. Erneut gab es Gerichtsprozesse wegen „Verstoßes gegen Meldebestimmungen“. Am 15. August 1978 wurde vom Ministerrat der Beschluss „Über zusätzliche Maßnahmen zur Verschärfung der Meldebestimmungen in der Oblast Krim“ verabschiedet. Damit wurden Zwangsräumungen und „Abschiebungen“ von Familien ohne gültige Meldebescheinigung für die Krim rechtmäßig.