Unabhängige Bürgerrechtsorganisation. Das Gründungsdokument des Tschechoslowakischen Helsinki-Komitees (Československý helsinský výbor) vom 5. November 1988 unterschrieben 19 Personen. Die meisten waren bereits als Bürgerrechtler in anderen Bewegungen aktiv. Nach dem Vorbild der Helsinki-Komitees in anderen Ländern stützte sich die Arbeit des tschechoslowakischen Komitees auch auf die KSZE-Schlussakte von Helsinki.
Ziel war es, einen konstruktiven Dialog und eine wirkungsvolle Zusammenarbeit mit Regierungsinstitutionen möglich zu machen, auf Verletzungen der Menschen- und Bürgerrechte hinzuweisen und Lösungsansätze vorzuschlagen. Zum Vorsitzenden des tschechoslowakischen Komitees (seit Dezember 1988 gehörte es zur Internationalen Helsinki-Föderation) wurde Jiří Hájek gewählt. Das Komitee gab im Samisdat den Band „Bericht des Tschechoslowakischen Helsinki-Komitees“ (Zpravodaj Československého helsinského výboru) heraus. Als Reaktion auf das Komitee berief die kommunistische Regierung am 10. Dezember 1988 einen „Rat für Menschenrechte und Humanitäre Zusammenarbeit“ ein, der der Öffentlichkeit als angeblich „tatsächliche“ Vertretung aller gesellschaftlichen Schichten präsentiert wurde. Der Rat brachte jedoch nicht den gewünschten Erfolg für das Regime.
Nach 1989 trennte sich das Komitee in ein tschechisches und slowakisches Komitee. Das tschechische ist bis heute in seiner ursprünglichen Form aktiv.