Geschichte der slowenischen Opposition
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs fand sich Slowenien (wie bereits vor 1941 im Königreich Jugoslawien) in einem Vielvölkerstaat wieder. Trotz der starken Rolle der Kommunisten, die eine führende Rolle im Partisanenkampf gegen deutsche und italienische Besatzer aber auch gegen innenpolitische Widersacher gespielt hatten, waren die ersten Monate des Jahres 1945 noch von politischem Pluralismus geprägt, der jedoch nicht von Dauer sein sollte. Schon die Wahlen zur verfassungsgebenden Nationalversammlung am 11. November 1945 waren von der durch die Kommunistische Partei Jugoslawiens dominierten Einheitsliste bestimmt, die erwartungsgemäß 90 Prozent der Stimmen erhielt. Die verfassungsgebende Versammlung proklamierte dann nicht nur die Föderative Volksrepublik Jugoslawien, sondern wählte auch den kommunistischen Partisanenführer Josip Broz Tito zu deren ersten Ministerpräsidenten und verabschiedete im Januar 1946 die erste sozialistische Verfassung des Landes.
Es folgte die endgültige Abrechnung mit den politischen Gegnern aus der Kriegszeit und mit den Vertretern der Eliten aus der Vorkriegszeit: Zwischen 1945 und 1948 gab es in Slowenien rund 11.000 Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Kollaborateure, aber auch gegen kirchliche Würdenträger und Vertreter der politischen Opposition. 1947 wurden in einem Verfahren gegen Črtomir Nagode und seine Mitstreiter insgesamt 15 Personen verurteilt. Die Anklage lautete auf Versuch der Gründung einer legalen Opposition, obwohl dies der damaligen Verfassung nicht entgegenstand. Im folgenden Jahr wurden in einem Prozess gegen ehemalige Häftlinge des KZ Dachau unter dem Vorwurf der Kollaboration mit der Gestapo insgesamt 34 Personen zum Tode oder zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt (angeblich hatten sie im Lager eine entsprechende Erklärung unterschrieben und sich nach dem Krieg der Sabotage schuldig gemacht). Die Schuldsprüche waren in der Regel mit der Konfiszierung des Besitzes der Verurteilten verbunden (und reihten sich damit in die Politik der Verstaatlichung des Privateigentums ein, die die neuen jugoslawischen Machthaber vorantrieben und die Mitte der 50er Jahre weitgehend abgeschlossen war). Auch gegen Sloweniendeutsche, die unter deutscher Besatzung vielfach von ihrem Status als Volksdeutsche profitiert und sich auch an Kriegsverbrechen beteiligt hatten, gingen die neuen Machthaber systematisch vor. Die OZNA richtete zunächst hoffnungslos überfüllte Internierungslager ein, bereits 1946 jedoch waren nahezu alle internierten Sloweniendeutsche gestorben oder vertrieben und ihr Eigentum enteignet.
In den ersten Jahren nach dem Krieg lag die reale politische Macht bei einigen wenigen Kommunisten, bei denen es sich überwiegend um ehemalige Kampfgefährten Titos aus der Partisanenzeit handelte. Schon bald bildete sich jedoch eine eigene Schicht kommunistischer Partei- und Staatsbürokraten heraus.
1948 kam es zum Konflikt zwischen der jugoslawischen und der sowjetischen Führung. Dabei ging es um den allzu eigenständigen Kurs Titos, der unter anderem auch in einer Resolution der Kominform gerügt wurde. Innerhalb der Kommunistischen Partei Jugoslawiens kam es, befeuert von deren sowjetischer Schwesterpartei, zu Kritik an Tito und einer Solidarisierung mit Stalin. Die Parteiführung stellte sich jedoch hinter ihren Generalsekretär und leitete innerparteiliche Säuberungen ein, von der tatsächliche, aber auch falsche sogenannte Kominformisten betroffen waren. Damals wurden rund 60.000 Mitglieder aus der Partei ausgeschlossen, rund 16.000 von ihnen (darunter 743 Slowenen) wurden in Sonderlagern untergebracht. Das berüchtigtste dieser Lager befand sich auf der kroatischen Gefängnisinsel Goli otok.
Auf diese Weise fanden in den folgenden Jahren auch Menschen den Weg in oppositionelle Kreise, die anfangs an das neue Regime geglaubt hatten. Zunehmende Repressionen und die immer offenkundigere Verletzung politischer Rechte machten aus einstigen Kommunisten zum Teil erbitterte Gegner des Tito-Regimes. Auch im Regierungslager selbst regte sich Kritik: So warf der Schriftsteller und Kulturminister Edvard Kocbek seiner eigenen Führung fehlende politische Entschlossenheit und blinde Nachahmung sowjetischer Muster vor und hielt ihr die Massaker an den Domobranzen nach Kriegsende vor. Dies blieb nicht ohne Folgen: Schon 1952 wurde Kocbek aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen.
Unter Druck stand auch die römisch-katholische Kirche: Teile des Klerus hatten während des Krieges mit den italienischen und deutschen Besatzern kollaboriert, weshalb kirchliche Aktivitäten von den neuen Machthabern radikal beschränkt wurden. Das Regime fürchtete nicht nur den gesellschaftlichen Einfluss der Kirche, sondern auch die generell ablehnende Haltung des Vatikans gegenüber dem Kommunismus. Eine Rolle für die politische Linie spielte auch die staatliche Übernahme von Kirchenvermögen. Im Ergebnis zahlreicher Gerichtsprozesse der Nachkriegszeit wurden rund 350 Geistliche verurteilt.